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Rundschreiben

2001 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum SGB IX; Auswirkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung [RS 2001/02]
Sozialversicherungsrecht
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2001 - Rundschreiben Nr. 2



§ 66 SGB IX Ziff. 1. RS 2001/02, Allgemeines

Die Vorschrift bestimmt die gemeinsame Bemessungsgrundlage für das Übergangsgeld und bestimmt dessen Höhe. Als Voraussetzung für ein erhöhtes Übergangsgeld wird in Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 ein für alle Rehabilitationsträger einheitlicher Begriff des Kindes im steuerrechtlichen Sinne definiert. Für die gesetzliche Krankenversicherung kommt diese Vorschrift nicht zur Anwendung.


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