Category Image
Rundschreiben

2007 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG); [RS 2007/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2007 - Rundschreiben Nr. 2



§ 20c SGB V Ziff. 2. RS 2007/02, Förderhöhe, Mittelverausgabung, Förderverfahren

(1) Die Krankenkassen und ihre Verbände werden zur Selbsthilfeförderung in einem festen Umfang in Höhe von 0,55 EUR pro Versicherten pro Jahr verpflichtet. Ab dem Förderjahr 2008 sind diese Fördermittel vollständig an die Selbsthilfe auszuschütten. Die Mittelaufbringung auf der Landes- und der örtlichen Ebene hat dann nach KM6 (Wohnortprinzip) zu erfolgen.

(2) Für das Förderjahr 2008 veröffentlichen die Spitzenverbände der Krankenkassen Näheres zur Umsetzung des § 20c SGB V (u. a. zur kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung, zur Verteilung der Fördermittel auf den verschiedenen Förderebenen und Förderbereichen sowie zur Beteiligung der Selbsthilfe).


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK NordWest
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Expertenforum

Expertenforum

Die AOK-Experten beantworten Ihre Fragen innerhalb von 24 Stunden.