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Rundschreiben

2007 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG); [RS 2007/02]
Sozialversicherungsrecht
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2007 - Rundschreiben Nr. 2



§ 43 SGB V Ziff. 2. RS 2007/02, Anforderungen an die Leistungserbringer

(1) Die bisherige Vorgabe des § 132c SGB V, gemeinsam und einheitlich in Empfehlungen die Anforderungen an die Leistungserbringer sozialmedizinischer Nachsorgemaßnahmen festzulegen, entfällt ab 1. 4. 2007.

(2) Die Spitzenverbände der Krankenkassen halten es für zweckmäßig, die "Empfehlungen zu den Anforderungen an die Leistungserbringer sozialmedizinischer Nachsorgemaßnahmen nach § 132c SGB V vom 1. 7. 2005" weiter anzuwenden. Dies gewährleistet weiterhin einheitliche und vergleichbare Qualitätsstandards.


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