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Rundschreiben

2007 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG); [RS 2007/02]
Sozialversicherungsrecht
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2007 - Rundschreiben Nr. 2



§ 52a SGB V Ziff. 1. RS 2007/02, Allgemeines

Mit der Regelung sollen Leistungsansprüche für Personen ausgeschlossen werden, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland nur deshalb begründen, um über die geplante Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V oder einer darauf beruhenden Familienversicherung Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Das Nähere zur Durchführung soll die Krankenkasse in ihrer Satzung regeln.


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