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Rundschreiben

2007 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG); [RS 2007/02]
Sozialversicherungsrecht
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2007 - Rundschreiben Nr. 2



§ 275 SGB V Ziff. 1. RS 2007/02, Allgemeines

(1) Die Verpflichtung zur Begutachtung von Anträgen auf Leistungen nach den §§ 23, § 24, § 40 und § 41 SGB V durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) vor Bewilligung wird zukünftig auf Stichproben beschränkt.

(2) Das Nähere über den Umfang und die Auswahl der Stichproben zur Prüfung der Notwendigkeit der beantragten Leistungen regelt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen ab 1. 7. 2008 in Richtlinien. Er kann hiervon Ausnahmen zulassen.


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