Unbedenklichkeitsbescheinigung

Verfahren ist nun digital

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wird von Bietenden oft eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Krankenkasse verlangt. Sie enthält die Zahl der bei der jeweiligen Krankenkasse versicherten Beschäftigten und gibt Auskunft darüber, ob das Unternehmen regelmäßig seiner Pflicht zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge bei der Krankenkasse nachgekommen ist.

Das Verfahren zur Beantragung und Übermittlung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen wurde digitalisiert.

Die Genehmigung der gemeinsamen Grundsätze für die Systemprüfung steht noch aus. Sobald die Genehmigung erfolgt ist, können Arbeitgeber Unbedenklichkeitsbescheinigungen elektronisch beantragen. Dafür gibt es ein Zusatzmodul in den Abrechnungsprogrammen.

Da sich der Bedarf für Unbedenklichkeitsbescheinigungen in der Regel auf Unternehmen beschränkt, die für öffentliche Auftrage bieten, wird das Verfahren „elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren UB (Unbedenklichkeitsbescheinigung)" in den Entgeltabrechnungsprogrammen nur als Zusatzmodul angeboten. Das heißt, nicht alle systemuntersuchten Entgeltabrechnungsprogramme bieten die digitale Umsetzung automatisch an.

Über das SV-Meldeportal wird es nach der Genehmigung der gemeinsamen Grundsätze für die Systemprüfung ebenfalls möglich sein, Unbedenklichkeitsbescheinigungen anzufordern. Die Rückmeldung durch die Krankenkasse erfolgt dann ebenfalls elektronisch.

Unternehmen können Dienstleistenden, zum Beispiel einem Steuerberatungsbüro, eine Vollmacht erteilen, die dann die Unbedenklichkeitsbescheinigungen für das Unternehmen anfordern.

Für die Firmen, deren Abrechnungsprogramm das entsprechende Zusatzmodul noch nicht beinhaltet, bietet Ihre AOK NordWest übergangsweise weiterhin die Möglichkeit, die Bescheinigung über ein Formular zu beantragen.

Arbeitgeber können die digitale Unbedenklichkeitsbescheinigung auch im Abo anfordern. Sie erhalten dann – vorausgesetzt die Bedingungen sind erfüllt – automatisch vor Ablauf der Bescheinigung eine neue Bescheinigung von der Krankenkasse übermittelt.

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