Expertenforum - Angabe Abtretung bei AAG-Antrag

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  • 01
    Angabe Abtretung bei AAG-Antrag

    Liebes Expertenteam,


    ich hätte einige Fragen zur Abtretung im AAG-Antrag.


    wenn in einem AAG-Antrag wegen Drittverschuldens Abtretung erklärt ist, muss das auch bei Folgeanträgen zu derselben Arbeitsunfähigkeit geschehen?

    Gibt es in Bezug auf diese Frage einen Unterschied, ob die Folge-Arbeitsunfähigkeit direkt anschließt oder ob es sich um einen späteren Rückfall bzw. eine später erfolgende Behandlung von drittverschuldeten Unfallfolgen handelt?

    Wie sieht es aus, wenn ein wegen Grippe erkrankter Mitarbeiter einen drittverschuldeten Unfall erleidet: muss der AAG-Antrag dann geteilt werden für den Zeitraum vor dem Unfall (ohne Abtretungserklärung) und den Zeitraum nach dem Unfall (mit Abtretungserklärung)? Ich würde davon ausgehen, dass hier ein Antrag mit Abtretung abzugeben ist und die Krankenversicherung alles weitere direkt klärt. Liege ich da richtig?


    Vielen Dank im Voraus!

  • 02
    RE: Angabe Abtretung bei AAG-Antrag

    Hallo AbrechnungL+G,
     
    wurde die Arbeitsunfähigkeit (AU) eines beschäftigten Mitarbeiters durch eine dritte Person verursacht (z. B. bei einem Verkehrsunfall, Unfall durch eine unerlaubte Handlung im Sinne von § 823 BGB), von dem Schadenersatz gefordert werden kann, so geht der Anspruch nach § 6 Entgeltfortzahlungsgesetz auf den Arbeitgeber über, soweit dieser das Arbeitsentgelt fortgezahlt hat.
     
    Nach den Regelungen des Aufwendungsausgleichsgesetzes (AAG) ist eine Erstattung im Rahmen des Umlageverfahrens U1 nur dann möglich, sofern der Arbeitgeber den Anspruch auf den erstattungsfähigen Betrag verbindlich an die Krankenkasse abtritt.
     
    Die Abtretung ist auch bei Folgeanträge zur Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen erforderlich und gilt unabhängig davon, ob sich die AU-Bescheinigung direkt anschließt oder aufgrund der gleichen Diagnose zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt wird.     
     
    Erleidet die betroffene Person während einer AU mit einer „normalen“ Krankheitsdiagnose einen „drittverschuldeten“ Unfall, gibt es nach unserem Kenntnisstand keine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, eine „Splittung“ des AU-Zeitraums auf zwei separate AAG-Anträge vorzunehmen. Ihrer Auffassung, dass hier ein Antrag mit Abtretung zu übermitteln ist und die betroffene Krankenkasse die weiteren Schritte zur Regressforderung zu veranlassen hat, stimmen wir zu.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Angabe Abtretung bei AAG-Antrag

    Danke!

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