Zum 1.1.2025 gibt es die Erhöhung der mtl Minijobgrenze von 538 auf 556 Euro. Im Minijob gilt das Zeitjahr (also 12 Monate, nicht das Kalenderjahr).
Wenn ich nächstes Jahr, z. B. im März 2025, eine Hochrechnung für die zulässige Jahresgrenze für den Minijobverdienst mache, z. B. weil schwankende Monatsverdienste.
Wie berechne ich dann den Wert?
Also dann maximal 3 x 556 Euro (Monate 01-03/2025) plus 9 x 538 Euro (04-12/2024) oder anders?
Vielen Dank!