Expertenforum - Berechnung Minijob-Jahresverdienst bei Erhöhung Minijobgrenze

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  • 01
    Berechnung Minijob-Jahresverdienst bei Erhöhung Minijobgrenze

    Zum 1.1.2025 gibt es die Erhöhung der mtl Minijobgrenze von 538 auf 556 Euro. Im Minijob gilt das Zeitjahr (also 12 Monate, nicht das Kalenderjahr).

    Wenn ich nächstes Jahr, z. B. im März 2025, eine Hochrechnung für die zulässige Jahresgrenze für den Minijobverdienst mache, z. B. weil schwankende Monatsverdienste.

    Wie berechne ich dann den Wert?

    Also dann maximal 3 x 556 Euro (Monate 01-03/2025) plus 9 x 538 Euro (04-12/2024) oder anders?

    Vielen Dank!

  • 02
    RE: Berechnung Minijob-Jahresverdienst bei Erhöhung Minijobgrenze

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich wird bei der Prüfung der geringfügigen Beschäftigung das regelmäßige Arbeitsentgelt im Wege einer zukunftsbezogenen Prognose ermittelt. Dabei ist grundsätzlich von einem Zeitjahr auszugehen.
    Bei schwankendem Arbeitsentgelt ist im Rahmen der Prognose eine Schätzung bzw. eine Durchschnittsberechnung vorzunehmen.
     
    Aufgrund der Erhöhung des Mindestlohnes und damit auch der Minijobgrenze hat ab 01.01.2025 zukunftsbezogen eine neue Beurteilung unter den veränderten Voraussetzungen zu erfolgen. Insoweit wird in diesem Zusammenhang nicht  mehr auf die Arbeitsentgelte der vorangegangenen Monate abgestellt.
     
    Ein nicht vorhersehbares Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze bis zu einem Zeitraum von bis zu 2 Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres hat keine Auswirkungen auf die Beurteilung der geringfügigen Beschäftigung.
    Der Jahreszeitraum ist in der Weise zu ermitteln, dass vom letzten Tag des zu beurteilenden Beschäftigungsmonats ein Jahr zurückgerechnet wird.
     
    In dieser Konstellation werden die Beträge wie von Ihnen geschildert berücksichtigt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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