Expertenforum - Beschäftung aus nichtselbständiger Arbeit und Teilrente Versicherungspflichtgrenze KV

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  • 01
    Beschäftung aus nichtselbständiger Arbeit und Teilrente Versicherungspflichtgrenze KV

    Guten Tag,

    durch eine zusätzliche Teilrente zum Entgelt aus nicht selbständiger Tätigkeit wird die KV Pflichtgrenze überschritten. Muss der Beitragsschlüssel in freiw. gesetzl. versichert geändert werden und evtl. eine anteilige Berechnung der Beiträge vorgenommen werden?

    Oder bleibt es bei der Beitragsgruppe 1111?

  • 02
    RE: Beschäftung aus nichtselbständiger Arbeit und Teilrente Versicherungspflichtgrenze KV

    Guten Tag,
     
    wird während des Rentenbezugs eine krankenversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt, tritt keine Versicherungspflicht als Rentner ein (Vorrangversicherung). Dennoch sind Beiträge vom Zahlbetrag der Rente zu entrichten. Wenn das aus der Beschäftigung erzielte Arbeitsentgelt die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung nicht erreicht, werden neben dem Arbeitsentgelt nacheinander
     
    •           der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge
    •           der Zahlbetrag der ausländischen Versorgungsbezüge und
    •           das Arbeitseinkommen des Rentners
     
    bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung bei der Beitragsberechnung zur Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt. Der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung wird getrennt von den übrigen Einnahmearten ebenfalls bis zur Beitragsbemessungsgrenze zusätzlich berücksichtigt.
     
    Bei beschäftigten Rentnern kann daher eine zweifache Beitragspflicht bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung eintreten. Einmal aus dem Rentenbetrag und daneben aus dem Arbeitsentgelt aus dem Beschäftigungsverhältnis, dem Zahlbetrag der Versorgungsbezüge und aus dem Arbeitseinkommen. Dies kann am Jahresende korrigiert werden. Die Einzugsstelle erstattet auf Antrag des Versicherten die zu viel gezahlten Beiträge.
     
    Eine Änderung der Beitragsgruppe erfolgt also nicht, es verbleibt bei der Beitragsgruppe „1111“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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