Expertenforum - Bildschirmbrille

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  • 01
    Bildschirmbrille

    Eine Mitarbeiterin hat eine ärztliche Verordnung über eine Computer/Arbeitsplatzbrille vorlegt. Daraufhin hat der AG ihr den Kaufpreis (781 Euro) der Brille steuer- und sozialversicherungsfrei erstattet.

    Jetzt sind neue Gläser notwendig, da sich die Augen verändert haben.

    Kann der AG den Preis für diese Gläser ohne eine neue ärztliche Verordnung steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten oder muss eine ärztliche Verordnung vorliegen oder ist die Erstattung nur einmalig möglich?

    Vielen Dank!

  • 02
    RE: Bildschirmbrille

    Hallo Lila Fisher,
     
    der Arbeitgeber hat seinen Beschäftigten eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens durch eine fachkundige Person (Augenarzt, Betriebsarzt) anzubieten.
     
    Sofern die Ergebnisse dieser Untersuchung ergeben, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind, ist der Arbeitgeber verpflichtet, im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für die Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen oder die notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Diese stellen steuer- und beitragsfreies Arbeitsentgelt dar.
     
    Eine steuer- und beitragsfreie Kostenübernahme einer Bildschirmarbeitsplatzbrille bzw. neuer Gläser ohne ein aktuelles ärztliches Attest sehen wir allerdings kritisch.
     
    Daher empfehlen wir der betreffenden Person, sich ein neues Attest ausstellen zu lassen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Bildschirmbrille

    Vielen Dank für die schnelle und vor allem eindeutige Antwort.

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