Sehr geehrtes Experten-Team,
bei einer freiwillig in der gesetzlichen Kasse Versicherten haben wir den Beginn der Elternzeit mit Grund 17 und 52 gemeldet. Uns wurde nun gesagt, dass bei freiwillig Versicherten in einer gesetzlichen Kasse auch eine Abmeldung abgegeben werden muss. Ist dem so und wenn ja, mit welchem Grund ?
Danke im Voraus für Ihre Antwort