Expertenforum - Erstattung Entgeltfortzahlung bei Vollzeit weiterbeschäftigtem Regelaltersrentner

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  • 01
    Erstattung Entgeltfortzahlung bei Vollzeit weiterbeschäftigtem Regelaltersrentner

    Hallo Expertenteam,

    wir haben einen Mitarbeiter (Regelsaltersrente seit 01.09.2024) in Vollzeit weiterbeschäftigt, der jetzt seit 04.10.2024 krank ist. Er war bereits in der Zeit vom 11.02. - 03.03.2024 wegen der gleichen Krankheit arbeitsunfähig gemeldet. Nun meine Frage: Der Mitarbeiter hat trotz Regel- altersrente Anspruch auf Entgeltfortzahlung?

    Da der vorhergehende Krankheitszeitraum die 6-Monats-Frist nicht betrifft startet mit dem 04.10.2024 ein neuer Anspruch von 6 Wochen Lohnfortzahlung und wir bekommen über die Umlage 1 auch von der Krankenkasse trotz Regelaltersrente die Erstattung während den 6 Wochen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Martina

  • 02
    RE: Erstattung Entgeltfortzahlung bei Vollzeit weiterbeschäftigtem Regelaltersrentner

    Hallo Martina L.,


    Ihre Frage, ob beschäftigte Altersvollrentner einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, betrifft das Arbeitsrecht. Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) oder Fachanwälten für Arbeitsrecht. Wir bitten um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses sozialversicherungsrechtlichen Forums zu arbeitsrechtlichen Themen nur eine allgemeine Auskunft geben können.


    Grundsätzlich gilt:


    Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) bei einer Arbeitsunfähigkeit besteht in der Regel für maximal 6 Wochen für alle Arbeitnehmer - unabhängig vom Versicherungsstatus - sofern keine Vorerkrankungen anrechenbar sind.


    Im Rahmen des Erstattungsverfahrens U1 nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) werden Aufwendungen erstattet, die dem Arbeitgeber aufgrund der Verpflichtung zur Zahlung von Arbeitsentgelt bei Arbeitsunfähigkeit nach dem EFZG entstanden sind.


    Dies gilt auch für Arbeitnehmer, die neben ihrer Beschäftigung eine (Altersvoll-) Rente beziehen, unabhängig vom Erreichen der Regelaltersgrenze.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

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