Sehr geehrte Experten,
können Sie mir erläutern, warum der Gesetzgeber den Arbeitgebern die Entscheidung frei überlässt, ob die sog. freiwillig gesetzlich KV/PV-versicherten Mitarbeiter, entweder mit 9111 oder mit 0111 geschlüsselt werden können. Was sind diejenigen Vor- und Nachteile der jeweiligen Schlüsselung? Wir schlüsseln diese generell mit 0111 und zahlen den KV/PV AG Zuschuss somit nach dem Netto den MA aus. Immer wieder erwähnen vor allem aber neue Mitarbeiter, dass sie das von den Vor-Arbeitgebern anders kennen, da sie hier nichts selber an die KK überwiesen haben ("Selbstzahler") sondern alles der AG erledigt hat ("Firmenzahler"), also 9111. Somit ist es für den MA natürlich "bequemer". Ich kann den MA leider keine AW geben, außer, dass wir es aus der Historie heraus immer mit 0111 geschlüsselt haben. Gibt es Argumenten für oder gegen die beiden Verfahren? Kann man generell als deutscher Arbeitgeber alle MA v. 0111 auf 9111 umschlüsseln, oder sind hier Rücksprachen mit jeder einzelnen Krankenkasse notwendig?
Danke vorab für eine Aufklärung zu diesem Thema,
Grüße
TOM_MGG