Wir haben eine Mitarbeiterin die ein Jobrad hat. Die Leasingrate trägt komplett die Mitarbeiterin alleine. Es ist ein monatlicher geldwerter Vorteil in Höhe von 9 Euro in der Gehaltsabrechnung zu berücksichtigen für das Jobrad. Ab Mitte Februar 2025 geht die Mitarbeiterin in Mutterschutz und anschließend in Elternzeit. Der geldwerte Vorteil ist weiterhin in der Gehaltsabrechnung zu berücksichtigen. Sind ab März dann weiterhin Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer für den geldwerten Vorteil zu entrichten?
Wäre es zulässig in der Gehaltsabrechnung für den Monat Februar 2025 die geldwerten Vorteil aus den Monaten März-Dezember 2025 in einem Betrag (90€) zu verbeitragen und zu versteuern?