Expertenforum - Krank in den ersten 4 Wochen ohne Attest

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  • 01
    Krank in den ersten 4 Wochen ohne Attest

    Guten Morgen liebes Team,

    wir haben eine Mitarbeiterin, die am 15.09. gestartet ist. Sie ist also noch in den ersten 4 Wochen. Heute (24.09.) hat sie sich krank gemeldet. Wir haben in den Arbeitsverträgen stehen, dass wir erst ein Attest verlangen ab dem 4. Tag. Wenn sie dementsprechend kein Attest hat: Dürfen wir dann auch nicht das Gehalt kürzen? Also meine Frage: ist an die Kürzung ein ärztliches Attest notwendig oder reicht die Krankmeldung des Mitarbeiters?


    lg

    Denise Paulsen

  • 02
    RE: Krank in den ersten 4 Wochen ohne Attest

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage zur Entgeltfortzahlung betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.  
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Gerne geben wir Ihnen folgende allgemeine Informationen:
     
    Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entsteht erst nach 4-wöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. Arbeitnehmer, die nach Beginn der Beschäftigung, aber vor Ablauf der 4-wöchigen Wartefrist erkranken, erhalten grundsätzlich Krankengeld von der zuständigen Krankenkasse auf Antrag bis zum Ablauf der Wartezeit (vgl. § 3 EFZG).
     
    Die Regelung, dass Arbeitnehmer erst ab dem 3.Tag einer Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche AU-Bescheinigung benötigen, betrifft das Arbeitsrecht.
    Für die Zahlung des Krankengeldes in den ersten 4 Wochen des Beschäftigungsverhältnisses muss die Arbeitsunfähigkeit jedoch der Krankenkasse nachgewiesen werden.
     
    Selbstverständlich kann der Arbeitgeber von der gesetzlichen Regelung abweichen und eine freiwillige Entgeltfortzahlung während dieser Zeit leisten. Eine Abrechnung über die Umlageversicherung ist in diesem Fall aber nicht möglich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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