Expertenforum - Meldungen bei Arbeitgeberwechsel während der Elternzeit

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Meldungen bei Arbeitgeberwechsel während der Elternzeit

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    bei uns wurde zum 01.10.2024 ein Beschäftigter neu eingestellt, der sich zuvor bereits in Elternzeit befand. Eine Anmeldung mit Meldegrund 10 kann aufgrund der Elternzeit entsprechend der fehlenden SV-Tage nicht erstattet werden. Diese würde erst mit der tatsächlichen Beschäftigungsaufnahme im Folgejahr erfolgen. Jedoch wird eine Beginn-Meldung für die Elternzeit mit Meldegrund 17 zum 01.10.2024 ausgelöst. Ist dies korrekt?


    Mit freundlichen Grüßen


    E. Jäger

     

  • 02
    RE: Meldungen bei Arbeitgeberwechsel während der Elternzeit

    Hallo E. Jäger,


    grundsätzlich gilt bezüglich der Meldungen bei Inanspruchnahme von Elternzeit folgendes:


    Beginn und Ende einer in Anspruch genommenen Elternzeit sind der zuständigen Krankenkasse vom Arbeitgeber gesondert zu melden, sofern die Beschäftigung durch Wegfall des Anspruchs auf Entgelt unterbrochen wird.

    Dies gilt für krankenversicherungspflichtige Beschäftigungen, sofern die Beschäftigung durch Wegfall des Anspruchs auf Entgelt für mindestens einen Kalendermonat unterbrochen wird. Die Elternzeitmeldung ist mit der nächsten Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen abzugeben.


    Sozialversicherungsrechtlich existiert in Ihrem Fall (noch) kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung.


    Warum Ihr Entgeltabrechnungsprogramm in diesem Fall eine Beginn-Meldung mit dem Grund „17“ auslöst, ist für uns nicht nachvollziehbar. Wir empfehlen Ihnen, Kontakt mit dem Softwareanbieter aufzunehmen, um mit diesem den Sachverhalt abschließend zu klären.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

Zur Übersicht

Kontakt zur AOK NordWest

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Expertenforum

Expertenforum

Die AOK-Experten beantworten Ihre Fragen innerhalb von 24 Stunden.