Expertenforum - SV- und PSG-Schlüssel weiterbeschäftigter Rentner - MA war/ist vor Rentenbeginn freiwillig gesetzlich krankenversichert

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  • 01
    SV- und PSG-Schlüssel weiterbeschäftigter Rentner - MA war/ist vor Rentenbeginn freiwillig gesetzlich krankenversichert

    Liebes Expertenforum,

    zu unserer heute bereits getätigten Anfrage zum Titel "Prüfen Krankenversicherungsfreiheit bei Unterschreiten der JAEG in einer laufenden Beschäftigung" hätten wir noch folgende, wichtige Ergänzungsfrage:

    Der betreffende MA hat vor Rentenbeginn ab 01.04.2025 aktuell den SV-Schlüssel 0111, weil er freiwillig in der gesetzlichen KV/PV (AOK Bayern) als Selbstzahler versichert ist.

    Frage:

    Welcher SV-Schlüssel und welcher PSG-Schlüssel ist ab 01.04.2025 anzuwenden?

    Sicher kann diese Frage erst dann abschließend beantwortet werden, wenn feststeht, ob der MA ab 01.04.2025 versicherungspflichtig wird oder versicherungsfrei (wie bisher) bleibt.

    Wir bitten Sie höflichst beide Wege aufzuzeigen.

    Vielen Dank bereits im Voraus.

  • 02
    RE: SV- und PSG-Schlüssel weiterbeschäftigter Rentner - MA war/ist vor Rentenbeginn freiwillig gesetzlich krankenversichert

    Hallo Fragesteller,
     
    nach Ihrer Schilderung ist aufgrund des Unterschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze ab 01.04.2025 von einem krankenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis auszugehen. Demzufolge kann – wie bereits von uns geschildert – aufgrund der zukunftsbezogenen Betrachtungsweise die Beschäftigung nicht krankenversicherungsfrei beurteilt werden. Daher werden wir uns bei der Beantwortung Ihrer Frage nur auf diese Konstellation beziehen.
     
    Davon ausgehend, dass in Ihrem Fall der Mitarbeiter bei Bezug der Altersvollrente für langjährig Versicherte die Regelaltersgrenze nicht erreicht hat, wäre der Beitragsgruppenschlüssel „3111“ (Personengruppenschlüssel „120“) zu verwenden.
     
    Ergänzend haben wir noch eine Bitte:
     
    Bitte verwenden Sie zukünftig bei Ergänzungen oder Rückfragen zu bereits gestellten Fragen nicht den Button „Neuer Beitrag“, sondern nutzen Sie bitte das Textfeld „Beitrag“ unterhalb der bisherigen Einträge im selben Thread. Ferner wäre es wünschenswert, wenn zu einer Beantwortung alle Sachverhalte gleichzeitig dargelegt werden.

    Dies erleichtert uns als auch anderen Usern, sowohl den Zusammenhang eines Sachverhalts nachvollziehen zu können als auch alle Regelungen zu beachten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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