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Rundschreiben

2008 - Rundschreiben Nr. 4

Gemeinsame Verlautbarung zur Leistungsabgrenzung bei Kassenwechsel [RS 2008/04]
Sozialversicherungsrecht
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2008 - Rundschreiben Nr. 4



Ziff. II.4. RS 2008/04, Arzneimittel

Für die Erbringung von Arzneimitteln ist die Krankenkasse leistungspflichtig, bei der am Tag der Abgabe des Arzneimittels ein Versicherungsverhältnis besteht.


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