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Rundschreiben

1998 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum EntgFG [RS 1998/01]
Sozialversicherungsrecht
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1998 - Rundschreiben Nr. 1



§ 7 EntgFG Ziff. 4. RS 1998/01, Ausschluss des Leistungsverweigerungsrechts

(1) Hat der Arbeitnehmer die Verletzung der ihm nach §§ 5 Absatz 1 und 2 und 6 Absatz 2 auferlegten Anzeige- und Nachweispflichten nicht zu vertreten, dann ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, die Entgeltfortzahlung zu verweigern (§ 7 Absatz 2).

(2) Voraussetzung für eine berechtigte Verweigerung ist demnach, dass der Arbeitnehmer die ihm obliegenden Verpflichtungen vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt.


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