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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 5.2. RS 2011/01
Ziff. 5.2. RS 2011/01, Planung/Genehmigung und Abrechnung von Leistungen bei der Behandlung von Verletzungen . . . des Gesichtschädels [und von Kiefergelenkserkrankungen] (Bema-Teil 2)
Für die Behandlung von Verletzungen . . . des Gesichtsschädels [und von Kiefergelenkserkrankungen] ist die Vereinbarung über [die Behandlungsplanung und Erstellung der Abrechnung] bei der Behandlung von Verletzungen im Bereich des Gesichtsschädels und Kiefergelenkserkrankungen [Anlage 1 Nummer 3 zum BMV-Z] maßgebend.
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