Category Image
Rundschreiben

2012 - Rundschreiben Nr. 3

Gemeinsame Verlautbarung zur Dauer des Anspruchs auf Krankengeld nach § 48 SGB V [RS 2012/03]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2012 - Rundschreiben Nr. 3



Ziff. 2.4. RS 2012/03, Bildung der Blockfrist, wenn mehrere Krankheiten gleichzeitig Arbeitsunfähigkeit verursachen

(1) Verursachen mehrere Krankheiten gleichzeitig Arbeitsunfähigkeit, so beginnen mit dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit für jede dieser Krankheiten eigene Blockfristen (vgl. BSG, Urteil vom 8. 11. 2005 — B 1 KR 27/04 R —).

Beispiel 7:

(2) Wenn bereits wegen einer dieser Krankheiten eine Blockfrist läuft, so ist sie nur für diese Krankheit gültig.

Beispiel 8:

(3) Laufen wegen Krankheiten schon Blockfristen, hat für jede Krankheit deren eigene Blockfrist weiterhin Bestand.

Beispiel 9:


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.