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Richtlinien

BRi – Begutachtungs-Richtlinien

Richtlinien zum Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie zur pflegefachlichen Konkretisierung der Inhalte des Begutachtungsinstruments nach § 17 Absatz 1 SGB XI (Begutachtungs-Richtlinien - BRi)
Sozialversicherungsrecht
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BRi – Begutachtungs-Richtlinien



Ziff. 5.4.1.2. BRi, Beurteilung von Selbständigkeit

Es gelten die gleichen Ausführungen wie für Erwachsene (Ziff. 4.8.3.).

Zu beachten ist jedoch, dass bei Kindern der tatsächliche Grad der Abhängigkeit von personeller Hilfe erfasst wird, unabhängig davon, ob dieser altersentsprechend oder Folge gesundheitlich bedingter Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten ist.

Im Gutachten soll der Gesundheitszustand des Kindes nur beschrieben, nicht bewertet werden. Zu einzelnen Kriterien ist angegeben, ab welchem Alter diese zu bearbeiten sind. Zu bewerten ist, ob das Kind prinzipiell in der Lage wäre, die jeweilige Aktivität praktisch durchzuführen bzw. ob die jeweilige Fähigkeit vorliegt. Es ist zugleich zu prüfen, ob körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen bestehen, die nicht selbständig kompensiert oder bewältigt werden können.

Selbständigkeit wird in mehreren Modulen mittels einer 4-stufigen Skala bewertet. Es gelten die gleichen Ausführungen wie für Erwachsene.


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