Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 7a SGB XI Ziff. 2. RS 2023/06
§ 7a SGB XI Ziff. 2. RS 2023/06, Anspruchsberechtigung
Anspruch auf Pflegeberatung haben Leistungsempfänger nach dem SGB XI sowie Antragsteller auf SGB XI-Leistungen, die erkennbar einen Hilfebedarf (d. h. es kann nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass eine Leistungsberechtigung nach dem SGB XI besteht) und entsprechenden Beratungsbedarf haben. Die Inanspruchnahme der Pflegeberatung ist freiwillig.
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