Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 7b SGB XI Ziff. 3.4. RS 2023/06
§ 7b SGB XI Ziff. 3.4. RS 2023/06, Unabhängigkeit und Neutralität
Die Unabhängigkeit und Neutralität der Beratungsstellen ist zu gewährleisten. Dazu ist sicherzustellen, dass die Beratungsstellen zur Vermeidung von Interessenskonflikten finanziell und organisatorisch unabhängig sind.
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