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Rundschreiben

2019 - Rundschreiben Nr. 12

Gemeinsames Rundschreiben Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Rentner zum 1. 1. 2020 [RS 2019/12]
Sozialversicherungsrecht
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2019 - Rundschreiben Nr. 12



Ziff. A.VII.2.3.6. RS 2019/12, Beginn und Ende der Beitragszahlung aus der Rente

§ 201 Absatz 4 Nummer 5 SGB V enthält eine Meldepflicht für Beginn und Ende der Beitragszahlung aus der Rente. Die Krankenkasse soll erkennen können, ob der Rentenversicherungsträger für krankenversicherungspflichtige Rentner auch tatsächlich Beiträge aus der Rente einbehält.


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