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Grundsätze

VV Pflegeunfälle – Verwaltungsvereinbarung Pflegeunfälle

Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen, Pflegekassen und Unfallversicherungsträgern im kommunalen Bereich bei Unfällen von häuslichen Pflegepersonen (VV Pflegeunfälle)
Sozialversicherungsrecht
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VV Pflegeunfälle – Verwaltungsvereinbarung Pflegeunfälle



Ziff. 2.3. VV Pflegeunfälle

Stellt sich heraus, dass die Voraussetzungen für einen Pflegeunfall oder für einen sonstigen Arbeitsunfall nicht vorliegen, bricht der Träger der Unfallversicherung die Heilbehandlung ab.


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