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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 4.3. VVGeneralauftrag
Ziff. 4.3. VVGeneralauftrag, Hinzutritt einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit
Solange eine unfallunabhängige Arbeitsunfähigkeit besteht, hat der Hinzutritt einer auf einer unfallbedingten Erkrankung beruhenden Arbeitsunfähigkeit auf die bestehende Arbeitsunfähigkeit keinen Einfluss. Erst wenn die unfallunabhängige Arbeitsunfähigkeit endet, kann die hinzugetretene unfallbedingte Krankheit Ursache für die weitere Arbeitsunfähigkeit sein (vgl. BSG, Urteil vom 26. 3. 1980 — 2 RU 105/79 —, USK 8030). Der Anspruch auf Verletztengeld entsteht somit erst ab dem Tag, an dem nur noch allein wegen der unfallabhängigen Krankheit Arbeitsunfähigkeit besteht. Damit kann sich der Erstattungsanspruch der Krankenkasse für das Verletztengeld nur auf den Zeitraum erstrecken, in dem nur noch Arbeitsunfähigkeit wegen unfallabhängiger Krankheit besteht.
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