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Rundschreiben

2017 - Rundschreiben Nr. 10

Gemeinsames Rundschreiben zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft [RS 2017/10]
Sozialversicherungsrecht
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2017 - Rundschreiben Nr. 10



Ziff. 9.2.4.7.3.1. RS 2017/10, Verschuldete Fehlzeit bei gleichbleibenden Monatsbezügen/schwankendem Arbeitsentgelt

Bei Bezug eines gleichbleibenden bzw. schwankenden Arbeitsentgelts ist das tatsächlich erzielte Nettoarbeitsentgelt weiterhin durch 90 bzw. die Gesamtzahl der Kalendertage des Berechnungszeitraums zu teilen. Der Divisor der Formel 1 und Formel 2 bleibt unverändert, während das Nettoarbeitsentgelt im Berechnungszeitraum niedriger ist. Dies gilt für verschuldete Arbeitsversäumnisse, unabhängig davon, ob diese für ganze Tage oder nur für einen Teiltag vorliegen.

Beispiel 40: verschuldetes Arbeitsversäumnis bei gleichbleibenden Monatsbezügen

Monatlich gleichbleibendes Nettoarbeitsentgelt von 400 EUR.

Berechnungszeitraum Mai, Juni, Juli

Unentschuldigtes Fehlen vom 2. 6. bis 11. 6.

Nettoarbeitsentgelt für Juni 266,60 EUR

Lösung:

Formel 1 findet Anwendung, da gleichbleibendes Arbeitsentgelt:

1 066,60 EUR : 90 = 11,85 EUR kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt


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