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Rundschreiben

2017 - Rundschreiben Nr. 10

Gemeinsames Rundschreiben zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft [RS 2017/10]
Sozialversicherungsrecht
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2017 - Rundschreiben Nr. 10



Ziff. 9.2.4.7.3.2. RS 2017/10, Verschuldete Fehlzeit bei Stundenlohn

Wird ein Stundenlohn bezogen, ist ebenfalls nur das tatsächliche erzielte Nettoarbeitsentgelt bei der Berechnung zugrunde zu legen. In der Formel 3 sind im Divisor zu den Arbeitsstunden auch die verschuldeten unbezahlten Fehlstunden zu addieren; die Gesamtzahl daraus ist mit 7 zu multiplizieren. Es kommt nicht darauf an, ob die Fehlstunden für einen ganzen Tag oder nur einen Teiltag vorgelegen haben.

Beispiel 41: verschuldetes Arbeitsversäumnis bei Stundenlöhnerinnen

Das Arbeitsentgelt wird nach Stunden bemessen. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 28 Stunden. Arbeitstage sind Mo bis Do (je 7 Stunden), außer Feiertage. Der Stundenlohn beträgt 11 EUR. Es wird keine bezahlte Mehrarbeit geleistet.

Die Schwangere ist im Mai an einem Arbeitstag vollständig und im Juni an 4 Arbeitstagen teilweise — jeweils 2 Stunden — unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben. Der Arbeitgeber meldet die unbezahlten Fehlstunden für Mai und Juni im DTA EEL.

MonatArbeitsstundenNettoarbeitsentgelt
April1191 309 EUR
Mai (7 Fehlstunden)1051 155 EUR
Juni (8 Fehlstunden)971 067 EUR

Lösung:

Formel 3, da Stundenlohn (Fehlstunden sind zu berücksichtigen):

(3 531 EUR x 28) : (336 (321 Arbeitsstunden + 15 Fehlstunden) x 7)
= 42,04 EUR kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt


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