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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Anlage I Ziff. 39 § 1 MVV-RL
Anlage I Ziff. 39 § 1 MVV-RL, Beschreibung der Methode
1 Bei der Hochfrequenzablation (HF-Ablation) mittels Netzelektrode bei Menorrhagie wird durch eine flächige hochfrequente Stromapplikation über eine Netzelektrode, deren Leistungsabgabe an die Maße des Uterus angepasst wird, das Endometrium abladiert. 2 Die Netzelektrode wird transzervikal in den Uterus eingeführt und intrauterin entfaltet. 3 Eine Impedanzmessung führt zu einer automatischen Beendigung der Stromapplikation nach Erreichen einer optimalen Tiefe der Gewebezerstörung. 4 Eine hysteroskopische oder sonographische Sichtkontrolle während der Ablation erfolgt nicht.
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