Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 7.2.2.2. RS 2024/03
Ziff. 7.2.2.2. RS 2024/03, Andere Fehlzeiten in einem Entgeltabrechnungszeitraum
Liegen neben der Freistellung wegen der Erkrankung des Kindes (auch bei stationärer Mitaufnahme) weitere Fehlzeiten aus anderen Gründen (z. B. unbezahlter Urlaub, Bezug von Krankengeld) vor, sind diese bei der Ermittlung des ausgefallenen Bruttoarbeitsentgelts nicht gesondert herauszurechnen. Es ist auf das tatsächliche Ist-Arbeitsentgelt laut Abrechnung (Brutto 2) abzustellen, in welchem auch die Kürzung aufgrund aller Fehlzeiten bereits enthalten ist. Das Brutto 1 ist fiktiv zu ermitteln, indem der Arbeitgeber lediglich die Freistellungstage wegen der Erkrankung des Kindes (auch bei stationärer Mitaufnahme) fiktiv mit Arbeitsentgelt belegt (Näheres hierzu siehe Abschnitt 7.2.3.1).
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