Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 9.5.7. RS 2024/03
Ziff. 9.5.7. RS 2024/03, Bezug von Mutterschaftsgeld
Bei einer Erkrankung des Kindes nach § 45 Absatz 1 SGB V besteht während des Bezuges von Mutterschaftsgeld kein Anspruch auf Kinderkrankengeld, da die Mutter nicht zur Betreuung des erkrankten Kindes oder wegen der stationären Mitaufnahme der Arbeit fernbleibt. Die Ruhensregelung des § 49 Absatz 1 Nummer 3b SGB V greift insofern nicht.
Kontakt zur AOK PLUS
Persönlicher Ansprechpartner
Firmenkundenservice
E-Mail-Service