Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
Ziff. 4.3.1. RS 2016/04
Ziff. 4.3.1. RS 2016/04, Datei der Beschäftigungsbetriebe
Folgende Angaben des Beschäftigungsbetriebs werden erhoben und in der Datei der Beschäftigungsbetriebe der BA gespeichert:
- - Name des Beschäftigungsbetriebs sowie Rechtsform,
- - Anschrift des Beschäftigungsbetriebs,
- - abweichende Postanschrift des Arbeitgebers, sofern Post unter der Anschrift des Beschäftigungsbetriebes nicht zugestellt werden kann oder soll,
- - wirtschaftliche Tätigkeit des Beschäftigungsbetriebs, verschlüsselt nach der jeweils gültigen Fassung der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes,
- - Unternehmensnummer (wird von der Unfallversicherung vergeben),
- - ggf. denjenigen Beschäftigungsbetrieb desselben Arbeitgebers, der die Meldungen für weitere Beschäftigungsbetriebe dieses Arbeitgebers erstattet,
- - Telefonnummer eines Ansprechpartners für SV-Träger beim Arbeitgeber oder beim beauftragten Dienstleister,
- - Kennzeichnung Sofortmeldepflicht,
- - Kennzeichnung Insolvenzgeld,
- - Kennzeichnung Umlagepflicht zur U1.
Aktionen
Kontakt zur AOK PLUS
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Firmenkundenservice
Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unternehmen.
E-Mail-Service
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.