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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2.1.1.1.2.8. RS 2022/06
Ziff. 2.1.1.1.2.8. RS 2022/06, Gründungszuschuss für Existenzgründende (§§ 93 und 94 SGB III)
Arbeitnehmende, die eine hauptberuflich selbständige Tätigkeit aufnehmen und dadurch die Arbeitslosigkeit beenden, haben zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung Anspruch auf einen "Gründungszuschuss für Existenzgründer". Dieser wird für die Dauer von 9 Monaten in Höhe des Betrags geleistet, den der Arbeitnehmende als Arbeitslosengeld zuletzt bezogen hat, zuzüglich von monatlich 300 EUR. Der Gründungszuschuss kann für weitere 6 Monate in Höhe von monatlich 300 EUR geleistet werden, wenn die geförderte Person ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegt.
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