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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 12.2.1.1.11.1. RS 2022/06
Ziff. 12.2.1.1.11.1. RS 2022/06, Besonderheit Elterngeld/Elternzeit
(1) Ein Anspruch auf Krankengeld nach § 44b SGB V besteht nicht in der Zeit, in der Versicherte eine Elternzeit nach dem BEEG in Anspruch nehmen, da den Versicherten, die während der Elternzeit stationär mitaufgenommen werden, kein Verdienstausfall entsteht.
(2) Eine Ausnahme hiervon liegt vor, wenn Versicherte während ihrer Elternzeit bzw. während des Bezugs von Elterngeld eine nach § 15 Absatz 4 BEEG zulässige Beschäftigung ausüben. Näheres siehe Abschnitt 12.2.1.1.1.5.
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