Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
§ 43 BMV-Ä
§ 43 BMV-Ä, Ausschuss zur EDV-Anwendung bei der Abrechnung
Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung bilden einen paritätisch besetzten gemeinsamen Ausschuss zur Regelung kassenartenübergreifender vertraglicher, juristischer und technischer Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz von EDV in der Arztpraxis und dem Datenaustausch zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen.
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