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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 122 EStG
§ 122 EStG, Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen, Unpfändbarkeit
Überschrift neugefasst durch G vom 16. 12. 2022 (BGBl. I S. 2294).
1 Die Energiepreispauschale ist bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen. 2 Die Energiepreispauschale ist in Höhe des in § 112 Absatz 2 genannten Betrages unpfändbar.
§ 122 angefügt durch G vom 23. 5. 2022 (BGBl. I S. 749). Satz 2 angefügt durch G vom 16. 12. 2022 (BGBl. I S. 2294).
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