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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 228 FamFG
§ 228 FamFG, Zulässigkeit der Beschwerde
In Versorgungsausgleichssachen gilt § 61 nur für die Anfechtung einer Kostenentscheidung.
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