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Richtlinien

AM-RL – Arzneimittel-Richtlinie

Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie/AM-RL)
Sozialversicherungsrecht
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AM-RL – Arzneimittel-Richtlinie



§ 24 AM-RL, Nicht verordnungsfähige Spezialprodukte

Die Verordnung von krankheitsadaptierten Spezialprodukten ist ausgeschlossen, soweit es sich um Produkte handelt, die speziell für die Indikationen

  • -chronische Herz-Kreislauf- oder Ateminsuffizienz,
  • -Dekubitusprophylaxe oder -behandlung,
  • -Diabetes mellitus,
  • -Geriatrie,
  • -Stützung des Immunsystems,
  • -Tumorpatienten
angeboten werden.

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