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BAG 07.06.2016 - 3 AZR 194/15
BAG 07.06.2016 - 3 AZR 194/15
Vorinstanz
vorgehend ArbG Köln, 12. Februar 2014, Az: 3 Ca 1551/13, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Köln, 15. Januar 2015, Az: 8 Sa 32/15, Urteil
Tenor
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Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird - unter Zurückweisung der Revision des Klägers - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Januar 2015 - 8 Sa 32/15 - aufgehoben, soweit es der Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12. Februar 2014 - 3 Ca 1551/13 - stattgegeben hat.
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Die Berufung des Klägers wird insgesamt zurückgewiesen.
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Der Kläger hat die Kosten der Berufung und des Revisionsverfahrens zu tragen.
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