Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BAG 13.01.2015 - 3 AZR 905/12
BAG 13.01.2015 - 3 AZR 905/12
Vorinstanz
vorgehend ArbG Düsseldorf, 16. April 2012, Az: 7 Ca 3967/11, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 7. September 2012, Az: 6 Sa 916/12, Urteil
Tenor
-
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 7. September 2012 - 6 Sa 916/12 - aufgehoben.
-
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. April 2012 - 7 Ca 3967/11 - abgeändert.
-
Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Kontakt zur AOK PLUS
Persönlicher Ansprechpartner
Firmenkundenservice
E-Mail-Service