Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BAG 15.10.2013 - 9 AZR 837/12
BAG 15.10.2013 - 9 AZR 837/12
Vorinstanz
vorgehend ArbG Berlin, 26. Januar 2012, Az: 58 Ca 15278/11, Urteil
vorgehend LArbG Berlin-Brandenburg, 9. August 2012, Az: 25 Sa 332/12 und 25 Sa 404/12, Urteil
Tenor
-
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. August 2012 - 25 Sa 332/12 und 25 Sa 404/12 - unter Zurück-weisung der Revision des beklagten Landes teilweise aufgehoben.
-
2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 26. Januar 2012 - 58 Ca 15278/11 - mit der Maßgabe abgeändert, dass auch die Zeit vom 1. Januar 2004 bis zum 30. Juni 2011 zu berücksichtigen ist.
-
3. Das beklagte Land hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Kontakt zur AOK PLUS
Persönlicher Ansprechpartner
Firmenkundenservice
E-Mail-Service