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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BVerfG 10.11.2020 - 1 BvR 1319/20
BVerfG 10.11.2020 - 1 BvR 1319/20 - Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
Vorinstanz
vorgehend BAG, 22. Januar 2020, Az: 10 AZR 387/18, Urteil
vorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 5. Juni 2018, Az: 12 Sa 421/17, Urteil
vorgehend ArbG Wiesbaden, 22. Februar 2017, Az: 6 Ca 1678/15, Teilurteil
Tenor
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Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe
- 1
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Dem Erfolg der Verfassungsbeschwerde stehen dieselben Erwägungen entgegen, welche die Kammer in den Beschlüssen vom 11. August 2020 zu den Aktenzeichen 1 BvR 2654/17 und 1 BvR 1115/18 dargelegt hat und auf die verwiesen wird.
- 2
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Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
- 3
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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