Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BVerfG 06.03.2017 - 1 BvR 161/17
BVerfG 06.03.2017 - 1 BvR 161/17 - Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Normen
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Vorinstanz
vorgehend OVG Lüneburg, 22. Dezember 2016, Az: 4 LA 83/16, Beschluss
vorgehend VG Lüneburg, 11. Februar 2016, Az: 6 A 275/15, Urteil
Tenor
-
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
-
Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
-
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Kontakt zur AOK PLUS
Persönlicher Ansprechpartner
Firmenkundenservice
E-Mail-Service