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BVerfG 08.02.2016 - 2 BvQ 9/16
BVerfG 08.02.2016 - 2 BvQ 9/16 - Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Tenorbegründung - unzureichende Substantiierung des eA-Antrags
Normen
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
Tenor
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Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil der Antragsteller nicht substantiiert dargelegt hat, dass der - gegebenenfalls noch zu stellende - Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, juris).
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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