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Grundsätze

VVGeneralauftrag – VV Generalauftrag

Verwaltungsvereinbarung über die generelle Beauftragung der Krankenkassen durch die Unfallversicherungsträger zur Berechnung und Auszahlung des Verletzten- und Kinderverletztengeldes nach § 189 SGB VII in Verb. mit §§ 88 ff. SGB X (VV Generalauftrag)
Sozialversicherungsrecht
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VVGeneralauftrag – VV Generalauftrag



Ziff. 10.1.2. VVGeneralauftrag, Wechsel der Krankenkasse

Bei einem Krankenkassenwechsel während des Leistungsbezugs wird der Grundbetrag bzw. der jeweilige prozentuale Anteil des Grundbetrags zwischen den beteiligten Krankenkassen hälftig aufgeteilt. Die bisher auftragsausführende Krankenkasse benennt mit ihrer letzten Abrechnung der Leistungen dem Unfallversicherungsträger die aufnehmende Krankenkasse, sofern ihr diese bekannt ist.


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