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    BAG 12.04.2016 - 6 AZR 286/15

    Vorinstanz

    vorgehend ArbG Neumünster, 30. Oktober 2014, Az: 4 Ca 1008 a/14, Urteil
    vorgehend Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, 28. April 2015, Az: 1 Sa 391 a/14, Urteil

    Tenor

    1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 28. April  2015 - 1 Sa 391 a/14 - teilweise aufgehoben.

    2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 30. Oktober 2014 - 4 Ca 1008 a/14 - teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:

    Die Klage wird abgewiesen.

    3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.


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