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    BAG 13.12.2012 - 6 AZR 498/11

    Vorinstanz

    vorgehend ArbG Stuttgart, 24. September 2010, Az: 18 Ca 482/10, Urteil
    vorgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 12. Mai 2011, Az: 21 Sa 119/10, Urteil

    Tenor

    1. Auf die Revision der Beklagten wird unter Zurückweisung der Revision der Klägerin das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 12. Mai 2011 - 21 Sa 119/10 - aufgehoben.

    2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 24. September 2010 - 18 Ca 482/10 - wird zurückgewiesen.

    3. Die Klägerin hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.


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