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    BAG 23.02.2011 - 10 AZR 98/10

    Vorinstanz

    vorgehend ArbG Frankfurt, 3. März 2009, Az: 12 Ca 5347/08, Urteil
    vorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 16. November 2009, Az: 17 Sa 663/09, Urteil

    Tenor

    1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 16. November 2009 - 17 Sa 663/09 - aufgehoben.

    2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 3. März 2009 - 12 Ca 5347/08 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

    3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu 7/8, die Beklagte zu 1/8 zu tragen.


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