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Grundsätze

Reha-Empf – Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess

Gemeinsame Empfehlung zur Zuständigkeitsklärung, zur Erkennung, Ermittlung und Feststellung des Rehabilitationsbedarfs (einschließlich Grundsätzen der Instrumente zur Bedarfsermittlung), zur Teilhabeplanung und zu Anforderungen an die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe gemäß § 26 Absatz 1 in Verb. mit § 25 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 und 6 und gemäß § 26 Absatz 2 Nummer 2, 3, 5, 7 bis 9 SGB IX (Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess [Reha-Empf])
Sozialversicherungsrecht
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Reha-Empf – Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess



§ 59 Reha-Empf, Beteiligte der Teilhabeplankonferenz

(1) An der Teilhabeplankonferenz nehmen der Antragsteller und die beteiligten Rehabilitationsträger sowie die in Absatz 2 und 3 genannten Stellen unter den dort genannten Voraussetzungen teil.

(2)1 Auf Wunsch der Leistungsberechtigten nehmen Bevollmächtigte und Beistände nach §§ 12 und § 13 SGB X sowie sonstige Vertrauenspersonen an der Teilhabeplankonferenz teil. 2 Auf Wunsch oder mit Zustimmung des Leistungsberechtigten können an der Teilhabeplankonferenz außerdem teilnehmen:

  • -Jobcenter,
  • -Pflegeversicherung,
  • -Rehabilitationsdienste und -einrichtungen,
  • -Pflegedienste,
  • -sonstige beteiligte Leistungserbringer,
  • -nach § 22 SGB IX einzubeziehende Stellen.

(3)1 Ein eigenes Vorschlagsrecht zur Teilnahme an einer Teilhabekonferenz haben die Jobcenter. 2 Leistungserbringer können mit Zustimmung des Leistungsberechtigten ihre Teilnahme an einer Teilhabeplankonferenz insbesondere bei folgenden Fallkonstellationen vorschlagen:

  • -Konstellation 1: Ein Interessent stellt einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und möchte bei einem bestimmten Leistungserbringer seine Rehabilitationsleistung absolvieren.
  • -Konstellation 2: Aus laufenden Verfahren/Maßnahmen ergibt sich bei einem Leistungserbringer weiterer/neuer Bedarf (ggf. hat der Leistungserbringer hier Bedarf gesehen).
  • -Konstellation 3: Die Beauftragung eines bestimmten Leistungserbringers wird schon frühzeitig erwogen.
  • -Konstellation 4: Die Durchführbarkeit einer bestimmten Planung ist abzuklären.

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